Mitglied einer Gemeinschaft werden

Um herauszufinden, welche nicht verborgenen Gemeinschaften es auf Ihrem BSCW-Server gibt,

      wählen Sie  Anzeigen    Andere Gemeinschaften  im oberen Menü, woraufhin eine Liste aller Gemeinschaften angezeigt wird, wo Sie nicht Mitglied sind. Sie können an ihrem Symbol erkennen, ob eine Gemeinschaft offen (Offene Gemeinschaft) oder geschlossen (Geschlossene Gemeinschaft) ist.

Sie können nun Mitglied einer solchen Gemeinschaft werden, indem Sie

      Aktion  Gemeinschaft beitreten  im Aktionsmenü einer offenen Gemeinschaft auswählen, was Sie sofort zum Mitglied macht, oder

      Aktion  Aufnahme beantragen  im Aktionsmenü einer geschlossenen Gemeinschaft aus­wäh­len. Dies führt zu einem E-Mail-Formular, das als Adressaten die Gemeinschafts­manager aufführt und wo Sie die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft beantragen kön­nen.

Bei verborgenen Gemeinschaften können Sie nur durch ausdrückliche Einladung des Gemein­schaftsmanagers Mitglied werden.

Nachdem Sie Mitglied geworden sind, verschwindet die Gemeinschaft aus dem Ordner ‚An­dere Gemeinschaften‘. Der assoziierte Arbeitsbereich erscheint stattdessen im Ordner ‚Ge­mein­schaften von Ihr-Benutzername‘, der die Gemeinschaftsarbeitsbereiche von allen Ge­meinschaften enthält, wo Sie Mitglied sind. Um auf diesen Ordner zuzugreifen,

      wählen Sie  Anzeigen    Meine Gemeinschaften  im oberen Menü. Alternativ können Sie auf Meine Gemeinschaften in der Schnellzugriffsleiste klicken.

Der Ordner ‚Gemeinschaften von Ihr-Benutzername‘ enthält auch noch den Eintrag ‚public‘ mit allen Ordnern und Diskussionsforen, die öffentlich zugänglich sind.

Eine Gemeinschaft zu verlassen, ist nur für Gemeinschafts­mitglieder in offenen Gemein­schaf­ten möglich: entfernen Sie dazu den diesbezüglichen Gemeinschafts­arbeitsbereich aus dem Ord­ner ‚Gemeinschaften von Ihr-Benutzername‘. Bei geschlossenen und verborgenen Ge­mein­schaften müssen Sie einen Gemeinschafts­manager bitten, Sie als Mitglied aus der Ge­mein­schaft auszuladen. Sie können den Gemeinschaftsarbeitsbereich von geschlossenen oder ver­borgenen Gemein­schaften nicht selbst aus der Liste Ihrer Gemeinschaften entfernen.